Institut für Kindsvertretung

Was macht ein Kinderanwalt?

Interview SRF Kids mit Herrn Rechtanwalt Dr. Herzig:

Was ist das Institut für Kindsvertretung?

Das Institut für Kindsvertretung ist ein unabhängiges, transdisziplinäres Schweizerisches Institut für die Vertretung von Kindern und Jugendlichen. Das Institut ist nur den Kinderrechten verpflichtet, dabei religiös und politisch neutral und unabhängig und arbeitet professionsübergreifend.

Das Institut setzt sich dafür ein, dass die Schweiz – insbesondere die rechtsanwendenden Behörden (etwa die KESB) und Gerichte sowie weitere Beteiligte – die Kinderrechte ernst nimmt und einhält. Dazu gehören u.a. das Recht der minderjährigen Person in einem sie unmittelbar betreffenden Verfahren gehört (Recht auf eine Kindesanhörung) und zumindest bei nicht leichten Grundrechtseingriffen durch eine dafür qualifizierte Fachperson auch vertreten zu werden (Recht auf eine Rechts- bzw. Kindsvertretung/Kinderanwalt).

 

Übersicht unserer Dienstleistungen

Kindsvertretungen

Kinderanwalt inbs. in Kindesschutz-, Scheidungs- und Eheschutzverfahren

Rechtsvertretungen von Kindern und Jugendlichen im Strafverfahren

Jugendstrafverteidigung und Vertretung von minderjährigen als Opfer im Strafverfahren

Verfahrensbeistandschaften

Im Erwachsenenschutzverfahren sowie allen weiteren Verfahren in welchen die betroffene Person nicht postulationsfähig ist

Advokatur / Rechtsberatungen / -gutachten / -abklärungen

Vertretung von Erwachsenen in familienrechtlichen und strafrechtlichen Verfahren, auf Familien- und Strafrecht spezialisierte Rechtsberatung und Gutachten

Kindesschutzabklärungen

Wir bieten professionelle Kindesschutzabklärungen an, wenn der Verdacht auf eine mögliche Gefährdung des Kindeswohls besteht.

Intensivabklärungen

Wenn Hinweise auf eine ernsthafte Gefährdung bestehen und bisherige Massnahen nicht zielführend waren, führen wir eine Intensivabklärung durch welche die Grundlage für weitere Entscheidungen bietet.

Allgemeines

Eine Kindesvertretung im Kindesschutz- oder in den Familienrechtlichen Verfahren kann nur durch die verfahrensleitende Behörde angeordnet werden. Ein Mandatierung einer Kindesvertretung durch die Eltern oder einen Elternteil ist nicht möglich. Urteilsfähige Kinder können selbständig einen Antrag auf eine qualifizierte Kindesvertretung stellen.

Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Vertretung von Kindern und Jugendlichen bilden die UNO-Kinderrechtskonvention, die Schweizerische Bundesverfassung (BV), das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB), die Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) sowie das Straf- und Jugendstrafrecht (StPO und JStPO/JStGB) und die Richtlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz.

Das Institut vertritt in Behörden- und Gerichtsverfahren respektive Prozessen Kinder und Jugendliche und berät diese und auch Eltern sowie die Justiz. Dabei kann es sich etwa um die Kindsvertretung in einem familienrechtlichen Verfahren (Eheschutz/Scheidung und Kindesschutzverfahren) oder einem strafrechtlichen Verfahren (Jungendstrafrecht; minderjährige Opfer in Strafverfahren) handeln.

  1. Das Institut für Kindsvertretung übernimmt (Rechts-)Vertretungen im Sinne von Kindsvertretungen/Kindsverfahrensvertretungen/Verfahrensbeistandschaften in familienrechtlichen Verfahren. Dabei kann es sich etwa um ein Eheschutz- und Scheidungsverfahren oder ein Kindesschutzverfahren handeln. Die gesetzlichen Grundlagen bilden dabei insbesondere Art. 299 f. der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) und Art. 314abis des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) sowie Art. 12 der UNO-Kinderrechtskonvention.
  2. Das Institut für Kindsvertretungen übernimmt (Interessens-)Kollisionsbeistandschaften bzw. Fachbeistandschaften in zivilrechtlichen und strafrechtlichen Verfahren/Vertretungen von minderjährigen Opfern in Strafverfahren (StGB/StPO). Die gesetzliche Grundlage bildet dabei insbesondere Art. 306 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB).
  3. Das Institut für Kindsvertretungen übernimmt die Vertretung von jugendlichen Beschuldigten in Jugendstrafverfahren (JStGB/JStPO). Die gesetzlichen Grundlagen bilden dabei insbesondere Art. 23 ff. der Jugendstrafprozessordnung (JStPO).

Das Institut forscht zu den Kinderrechten sowie der Rechtstellung von Kindern und Jugendlichen in behördlichen und Gerichtsverfahren. Es arbeitet dabei interdisziplinär und anwendungsorientiert mit ausgewählten Kooperationspartnern zusammen und beobachtet die Kinderrechtssituation und deren Umsetzung in der Behörden- und Gerichtspraxis der Schweiz. Hierzu erarbeitet das Institut auch wissenschaftliche Publikationen, welche direkt in die bundesgerichtliche und kantonalgerichtliche Rechtsprechung einfliessen und damit die Rechtsstellung von Minderjährigen stärken können.

Des Weiteren hält das Institut bzw. Herr Rechts- und Kinderanwalt Dr. Herzig und Frau Rechts- und Kinderanwältin MLaw Jost Referate an wissenschaftlichen Tagungen und Weiterbildungen. Zudem sind sie an Universitäten und Fachhochschulen Lehrbeauftragte.

Das Institut versteht sich auch als Forum für den Austausch zwischen Staat (Gesetzgeber, Justiz) und Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Praxis, nationalen und internationalen Akteuren. Das Institut bzw. Herr Dr. Herzig ist Mitglied im Internationalen Forum für das Kind. Dieser Verein ist ein Zusammenschluss von Fachpersonen aus dem deutschsprachigen Raum, die alle im Bereich des Kinderschutzes und der Kindesinteressenvertretung von Kindern und Jugendlichen in der Praxis oder Forschung tätig sind. Der Verein bezweckt die Förderung einer qualitativ hochstehenden Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen sowie der Kinderrechte auf der Basis der UNO-Kinderrechtskonvention, insbesondere in Gerichts- und Verwaltungsverfahren, und nutzt dazu praktische Erfahrungen und wissenschaftliche Erkenntnisse. Der Verein fördert die Vernetzung zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz mit dem Ziel einer Auseinandersetzung mit der Kindesinteressenvertretung aus verschiedenen fachlichen und methodischen, namentlich auch inter- und transdisziplinären, Perspektiven; regt zu Forschungsarbeiten auf dem Gebiet der Kindesinteressenvertretung an und koordiniert entsprechende Vorhaben; fördert Publikationen zu diesen Themen; ermittelt Best Practices und trägt zu deren Etablierung bei; setzt Impulse in den Bereichen Aus-, Fort- und Weiterbildung und veranstaltet Tagungen. Zudem sind Herr RA Dr. Herzig sowie RAin MLaw Jost zertifizierte Mitglieder von Kinderanwaltschaft Schweiz sowie Mitglied des Schweizerischen Anwaltsverbandes und Herr RA Dr. Herzig seit 2021 Co-Präsident von Kinderanwaltschaft Schweiz. Des Weiteren besteht eine langjährige interdisziplinäre Kooperation mit renommierten Kinderpsychologinnen und -psychologen.